Entrepreneur Category

Antragsteller müssen sich anhand eines Punktesystems qualifizieren. Man braucht mindestens 120 Punkte. Darüber hinaus müssen aber auch (und das wird meist übersehen), andere Kriterien erfüllt werden, wie zum Beispiel den eigentlichen Sinn und Zweck der Entrepreneur Category:

Willkommen sind nämlich nur innovative Wachstumsunternehmen mit Exportpotential! Wer dieses Kriterium nicht erfüllt, hat keine Chancen, auch wenn mehr als 120 Punkte erzielt werden. Hier ist die Vorschrift im Englischen (Stand April 2020):

BB1 Objective

The objective of this category is to contribute to economic growth by enabling experienced business people to grow or establish high growth and innovative businesses with export potential in New Zealand.

Anträge, die nicht mindestens eins der drei unterstrichenen Ziele nachweisen können, werden in der Regel abgelehnt, auch wenn die 120 Punkte sonst problemlos erzielt werden. Viele stürzen sich gleich auf das Wort ‚innovativ‘. Die meisten sind überzeugt, dass ihr Geschäftsvorhaben innovativ ist… Leider wird dabei meist die offizielle Definition übersehen:

BB1 Objective
BB6.1.70 Definition of innovation

For the purposes of these instructions, an innovative business is one that demonstrates a high probability of succeeding in discovering and applying new ways to produce more with the same quantity of inputs.

Bei der Frage der Innovativität kommt es also ausschließlich auf die Effizienz der Produktion an – also höhere Produktivität mit weniger Input!

Das Einwanderungsverfahren ist zweigeteilt. Erster Schritt ist die Beantragung eines Entrepreneur Work Visa, zweiter Schritt ist dann der Entrepreneur Resident Visa Antrag. Das Work Visa ist eine auf zunächst drei Jahre befristete Arbeitserlaubnis, die dem Antragsteller erlaubt, sein Geschäft in Neuseeland aufzubauen und zu führen. Kernstück des Work Visa Antrages ist der Business Plan, in dem der Antragsteller unter anderem die Umsätze für die ersten drei Geschäftsjahre projizieren muss. Frühestens nach zwei Jahren kann der Residence Antrag gestellt werden. Maßgeblich für den Erfolg wird insbesondere sein, ob die Versprechungen und Prognosen aus dem Business Plan erfüllt wurden. Wer also zum Beispiel nicht die Umsätze seines Business Plans erzielen konnte, wird mit einem Ablehnungsbescheid rechnen müssen. Das Risiko einer Ablehnung nach ein paar Jahren Geschäftstätigkeit in Neuseeland ist also hoch, und man sollte es sich gut überlegen, ob man sich auf das Abenteuer einlassen will.

Gute Erfahrungen konnten wir allerdings zum Beispiel mit IT-Unternehmern machen, die ihr laufendes Geschäft nach Neuseeland verlegt haben. In solchen und ähnlichen Fällen sind die Projektionen im Business Plan verlässlicher, da man ja auf aktuelle Zahlen zurückgreifen kann. In allen anderen Fällen raten wir, sorgfältig zu prüfen, ob nicht andere Visa-Kategorien besser geeignet sind!

Die Entrepreneur Category ist die einzige Einwanderungskategorie, die sich direkt an Unternehmer wendet, die sich hier selbständig machen wollen. Aber Vorsicht, die Ablehnungsraten sind sehr hoch (meist über 80%)! Anträge müssen also gut vorbereitet werden, um realistische Chancen zu haben. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass es keine Branch-Out Visa gibt, wie im Internet fälschlicherweise behauptet wird.