Active Investor Plus Policy

Diese Active Investor Plus Policy gibt es seit September 2022. Sie hat die alte Investor Kategorie ersetzt, wo Unternehmer und Geschäftsleute sich durch Investitionen z.B. an der Börse nach Neuseeland „einkaufen“ konnten (simplifiziert ausgedrückt). So einfach ist das leider nicht mehr…

Auf der offiziellen Invest New Zealand Webseite wird unter dem Motto „Balance Business with Lifestyle“ Neuseeland als Land verkauft, wo man in eine stabile und offene Wirtschaft investieren kann und als Migrant willkommen ist. Gegen dieses Klischee werden die Wenigsten Einwände haben, aber ein Klick weiter geht es sofort zur Sache und man kann sein Interesse bekunden, indem man ein paar persönliche Infos und seine Kontaktdaten in einen Fragebogen eingibt. Anschließend wird man dann per E-Mail kontaktiert mit einem online Zugang zu exklusiven Deals, jedenfalls, wenn man die Screening-Voraussetzungen der Active Investor Plus Policy erfüllt hat.

Man kann auch eine Broschüre beantragen, wenn man die Screening Fragen beantwortet. Bei uns können Sie den Prospekt auch ohne Fragen herunterladen.

Dort wird auch das Prozedere erklärt, im Vordergrund steht allerdings die Vermarktung Neuseelands.

Im Folgenden erklären wir Ihnen den formellen Ablauf

Antragstellung

Um sich anhand der Active Investor Plus Kategorie für ein Resident Visa zu qualifizieren, müssen (im Wesentlichen) mindestens folgende Voraussetzungen  (Stand Juni 2023) erfüllt werden:

  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse: Hier finden Sie ein Infoblatt über die Anforderungen
  • Identifizierung und Nachweis von Vermögensposten (Bankguthaben, Aktienport-folios, Immobilien, Firmenbeteiligungen etc) in Höhe von mindestens 5-15 Mio. NZD, die die Antragsteller bereit wären, in Neuseeland in eines oder mehrere der von NZTE genehmigten Anlageoptionen zu investieren. Die Gelder, die nach Neuseeland fließen, müssen zu gegebener Zeit nachweislich genau aus den im Antragsverfahren identifizierten Posten stammen.
  • Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs der oben genannten Vermögensposten
  • Lebenspartner können in den Residence Antrag einbezogen werden, wenn das Paar nachweislich in einer auf Dauer angelegten Beziehung leben und im Zeitpunkt der Antragstellung 12 Monate zusammengelebt, also ‚unter einem Dach‘ gelebt haben.
  • Kinder (bis 24 einschließlich) können ebenfalls grundsätzlich mit einbezogen werden.
  • Nachweis guter polizeilicher Führung und ausreichende Gesundheit

Erhalt des Approval in Principle (AIP)

INZ (Immigration New Zealand) erteilt einen positiven Vorbescheid (AIP), wenn die obigen Punkte zu ihrer Zufriedenheit nachgewiesen wurden. Im AIP wird dann folgendes verlangt:

  • Überweisung zumindest eines Teils der Investitionssumme in sog. Holding Invest-ments. Man kann zwischen folgenden Holding Investments auswählen: Neuseeländische Staatsanleihen (government bonds), Terminanlagen (term deposits) mit neuseeländischen Banken oder einfache Bankguthaben in NZD.
  • Wie gesagt, man muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht die ganze Summe der geplanten Investitionen überweisen, sondern nur einen Teilbetrag, der in der Höhe abhängt von der gewählten Anlageform. Der Teilbetrag muss spätestens 6 Monate ab Datum des AIP auf den Bankkonten eingegangen sein, bzw. die Staatsanleihen müssen innerhalb der 6 Monate gekauft worden sein.
  • Bei der Anlageform Direct Investments ist ein Teilbetrag von mindestens 100.000 NZD nötig, bei Managed Funds 500.000 NZD und bei börsennotierten Aktien und philanthropischen Aktionen 1 Mio. NZD.
  • Zum Zeitpunkt des Geldtransfers dieser Teilbeträge muss man sich noch nicht entschieden haben, welche Anlageform(en) man wählt (also Direct Investments, Managed Funds oder Aktien). Um sich die größtmögliche Flexibilität zu wahren, ist es daher empfehlenswert, mindestens 1 Mio. NZD in die Holding Investments zu transferieren.

Erhalt der Resident Visas für die ganze Familie

Sobald nachgewiesen ist, dass die Holdings Investments fristgerecht getätigt wurden und die Gelder aus den im Antragsverfahren gelisteten Vermögensposten stammen, erteilt INZ Resident Visas für die ganze Familie. Nochmal zur Klarstellung: INZ geht quasi in Vorleistung, soll heißen, die Resident Visas werden schon erteilt, bevor man den gesamten Investitionsbetrag (5-15 Mio NZD) angelegt hat. Man erhält die Daueraufenthaltserlaubnis, sobald man (je nach Anlageform) zwischen 100.000 und 1 Mio NZD auf ein neuseeländisches Bankkonto überwiesen hat.

Mit den Resident Visas darf die Familie in Neuseeland leben und arbeiten und genießt simplifiziert gesagt fast alle Rechte, die auch einem neuseeländischen Staatsbürger zustehen.

Innerhalb von 12 Monaten ab Erhalt der Resident Visas muss die ganze Familie nach Neuseeland einreisen, es sei denn sie sind schon im Zeitpunkt der Visaerteilung in Neuseeland.

Die Resident Visas stehen allerdings unter der auflösenden Bedingung, dass der Hauptantragsteller akzeptable Investitionen in Neuseeland tätigt, und zwar innerhalb des folgenden Zeitrahmens:

  • Innerhalb von 18 Monaten (ab Erhalt der Resident Visas) müssen 50% der Gesamtsumme investiert sein.
  • Innerhalb von 36 Monaten die gesamte Summe
  • Nach 48 Monaten wird überprüft, dass die Gesamtsumme immer noch investiert ist.

Erhalt der Permanent Resident Visas für die ganze Familie

Das Permanent Resident Visa wird der Familie erteilt, wenn nachgewiesen ist, dass:

  • Der Hauptantragsteller mindestens 117 Tage mit seinem Resident Visa im 4-Jahres-Anlagezeitraum in Neuseeland verbracht hat. Mitantragsteller, also Frau und Kinder müssen die Aufenthaltspflicht nicht erfüllen.
  • Der Hauptantragsteller 48 Monate lang in akzeptable Anlagen investiert hat.

Das Permanent Resident Visa unterliegt keinerlei Bedingungen mehr (weder hinsichtlich Aufenthaltspflicht noch der Anlagen) und gilt lebenslang für die ganze Familie.

Akzeptable Anlagen und Anlagestrategien

Wie oben schon beschrieben, wird zwischen sogenannten Direct Investments, Managed Funds, Listed Equities (börsennotierten Aktien) und philanthropischen Schenkungen unterschieden.

Definitionen der verschiedenen Anlageformen

Direct Investments sind zum Beispiel Beteiligungen an neuseeländischen Unternehmen, die vorher von NZTE (New Zealand Trade and Enterprise) als akzeptables Investment zugelassen wurden. Es muss nicht zwingend eine Beteiligung in Form von Aktienanteilen sein. Denkbar sind zum Beispiel auch Wandelanleihen (convertible bonds). Darlehen sind allerdings keine zulässige Anlageform! Auf der NZTE-Webseite werden sogenannte Livedeals veröffentlicht. Viele (nicht alle) sind NZTE-zugelassen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass Hauptantragsteller ihr eigenes Direct Investment kreieren und von NZTE absegnen lassen.

Managed Funds: Damit sind nicht börsennotierte Fonds gemeint. Auf der NZTE-Webseite findet man eine Liste von zulässigen Managed Funds.

Listet Equities: Das sind börsennotierte Aktien oder Fonds.

Philanthropie: Nur sogenannte ‚Registered Charities‘ sind anerkannt.

Der Hautantragsteller muss akzeptable Anlagen in Höhe von 15 Millionen NZD kaufen unter Berücksichtigung der folgenden Gewichtung:

Anlageform Gewichtung Anlagesumme
Direct Investments 3x 5 Mio NZD
Managed Funds 2x 7,5 Mio NZD
Börsennotierte Aktien 1x 7,5 Mio NZD
Philanthropie 1x 7,5 Mio NZD

Anlageformen können beliebig kombiniert werden wie zum Beispiel:

  • Aktien und Philanthropie: 7.5 Mio in Aktien und 7.5 in Philanthropie
  • Aktien und Managed Funds: 7.5 Mio in Aktien und 3.75 Mio in Managed Funds
  • Aktien, Managed Funds und Direct Investments: 7.5 Mio in Aktien, 3 Mio in Managed Funds und 500.000 in Direct Investments
  • Managed Funds und Direct Investments: 6 Mio in Managed Funds und 1 Mio in Direct Investments

Man kann sich bei Direct Investments und Managed Funds auch auf eine Anlageklasse beschränken. Wenn man zum Beispiel nur einen Gesamtbetrag von 5 Millionen NZD investieren will, reicht es, wenn man alles in Direct Investments steckt. Bei börsennotierten Aktien und Philanthropie geht das leider nicht, denn hier darf man jeweils nur maximal 7,5 Millionen NZD investieren. 15 Millionen NZD ausschließlich an der neuseeländischen Börse in Aktien anzulegen, geht also nicht.

Haben Sie Interesse aber weitere Fragen an uns? Benötigen Sie eine individuelle Beratung? Wir sind jederzeit gerne für Sie da!