Partnership Work Visa

Achtung, hier gibt es Änderungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Blog unter:

https://peterhahn.co.nz/partnership-work-visa/

Ehepartner oder Lebensgefährten von Neuseeländern oder Resident Visa Inhabern, können ein Work Visa beantragen, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich mit ihrem Partner unter einer Adresse zusammenleben und in einer ernsthaften und auf Dauer angelegten Beziehung sind.

Aber auch Ehepartner oder Lebensgefährten eines Essential Skills Work Visa Inhabers können ein Work Visa auf der Basis ihrer Beziehung beantragen, wenn der Essential Skills Work Visa Inhaber in einer sog. higher-skilled oder mid-skilled Position arbeitet. Welches skill-level die Position hat, hängt in erster Linie vom Gehalt ab. Gehaltsschwellen werden jedes Jahr überprüft und angepasst! Bitte erkundigen Sie sich daher vor Antragstellung!

Das Work Visa des (Ehe-)Partners ist offen, das heissst er oder sie darf für jeden beliebigen Arbeitgeber in jeder beliebigen Kapazität arbeiten. Kinder können entweder ein Student Visa (falls sie schulpflichtig sind) oder ein Visitor Visa beantragen. Ein Work Visa ist für Kinder nicht zulässig, auch wenn sie schon im arbeitsfähigen Alter sind.