Visitor Visa

Urlauber, die mit einem deutschen, österreichischen oder schweizer Pass nach Neuseeland reisen und nicht länger als 3 Monate in Neuseeland bleiben wollen, brauchen zur Einreise kein Vistor Visa. Allerdings müssen sie vor Einreise eine NZeTA (elektronische Travel Authority) organisieren. Das ist ein einfaches Verfahren, das Sie online auf der offiziellen INZ Webseite durchführen sollten. Solange Sie keine Vorstrafen haben, sollte die Travel Authority innerhalb von 72 Stunden genehmigt werden. Die Travel Authority ist zwei Jahre gültig und erlaubt Ihnen mehrere Ein und Ausreisen. Aber aufgepasst: die zwei Jahre Gültigkeit beziehen sich nicht auf Ihr Aufenthaltsrecht hier, denn ohne vor der Einreise ein längerfristiges Visitor Visa beantragt zu haben, dürfen Sie nur drei Monate in Neuseeland bleiben. Außerdem müssen Sie bei der Einreise ein Rückflugticket innerhalb der drei Monate vorweisen. Wer kein Rückflugticket hat, wird u.U. nicht reingelassen!

Wer aus einem Land stammt, das nicht zu den Visa Waiver Countries gehört, oder eben länger als drei Monate in Neuseeland bleiben will, muss vor der Einreise ein Visitor Visa beantragen (die NZeTA erübrigt sich dann). Visitor Visa können auch vor Ort in Neuseeland verlängert werden. Wer ausreichend Geld für Aufenthalt und Rückflug nachweisen kann, bekommt zunächst weitere 6 Monate (also insgesamt 9 Monate). In der Regel werden auch noch zusätzliche 3 Monate (also insgesamt 12 Monate) genehmigt; einen Anspruch hat man darauf aber nicht! Grundsätzlich gilt nämlich: mit einem Visitor Visa darf man sich nicht länger als 9 Monate in einem 18 Monatszeitraum in Neuseeland aufhalten.

Das Visitor Visa ist auch nur für bestimmte Zwecke vorgesehen, nämlich:

  • Urlaub, Sigthseeing, etc.
  • Besuch von Freunden und Familie
  • Studienkurse, die nicht länger als 3 Monate dauern
  • Amateur Sportveranstaltungen
  • Geschäftliche Besuche, die hier nicht Arbeit im Sinne der Visavorschriften bedeuten

Zu beachten ist, dass die Jobsuche nicht zu den zugelassenen Zwecken eines Visitor Visa gehört! Trotzdem werden Jobsuchende meist reingelassen, wenn sie zu einem oder mehreren Jobinterviews einreisen wollen und ein Rückflug geplant und gebucht ist. Es ist aber eine Gratwanderung! Paradoxerweise ist es nämlich zulässig, ein Work Visa oder Resident Visa zu beantragen, während man sich in Neuseeland mit einem Visitor Visa aufhält. Mit anderen Worten, im Zeitpunkt der Einreise muss man die Absicht haben, zu einem der zulässigen Zwecke einzureisen und auch beabsichtigen, den Rückflug innerhalb von drei Monaten anzutreten. Ein paar Tage später ist es aber zulässig, sich die Sache anders zu überlegen und ein Work Visa zu beantragen, mit der Absicht, Neuseeland zu seinem neuen Zuhause zu machen.

Erwähnenswert ist auch, obwohl eigentlich selbstverständlich, dass man mit einem Visitor Visa in Neuseeland nicht arbeiten darf! Bloß, was genau ist Arbeit? Arbeit ist die Aufnahme einer Beschäftigung in Neuseeland, die mit einer Gegenleistung belohnt wird. Die Gegenleistung muss nicht in Form von Geld erfolgen, sondern kann zum Beispiel auch die Gewährung freier Unterkunft sein. Freiwillige Helfer, die z.B. für DOC (Department of Conversation) arbeiten und eben keine Gegenleistung erhalten, dürfen das mit einem Visitor Visa tun.