Partnership Category
Wer einen Neuseeländer oder eine Neuseeländerin heiratet (oder Inhaber eines Resident Visa), kann aufgrund der »Partnership Policy« ein Resident Visa beantragen. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass man mindestens zwölf Monate in einer ernsthaften und stabilen Beziehung zusammengelebt hat. Das Zusammenleben ist wichtig. Man will sehen, dass man tatsächlich unter einem Dach gewohnt hat!
Wer noch keine zwölf Monate nachweisen kann, der kann zunächst ein Work Visa beantragen. Hier muss auch die Ernsthaftigkeit der Beziehung unter Beweis gestellt werden, allerdings nicht für den Zeitraum von einem Jahr. Parallel dazu kann dann unter Umständen gleich der Residence Antrag gestellt werden. Achtung, hier gibt es aktuell Änderungen. Mehr dazu finden Sie in unserem Blog:
https://peterhahn.co.nz/einwanderungsrecht-2023-familienzusammenfuehrung/
Wer nicht verheiratet ist, aber in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebt, kann unter den gleichen Voraussetzungen wie ein verheiratetes Paar als Partner oder Partnerin eines Neuseeländers einwandern. Das gilt auch für gleichgeschlechtliche Beziehungen.