Working Holiday Visa

Dieses Work Visa ist eigentlich überhaupt nicht darauf ausgelegt, dass man einwandert. Es gibt ein bilaterales Abkommen mit Deutschland, das jungen Deutschen ermöglichen soll, in Neuseeland Urlaub zu machen und währenddessen zu arbeiten. Hauptziel ist eigentlich die Förderung des Tourismus. Neuseeland ist, schon aufgrund der Entfernung, ein teures Urlaubsziel. Man will jungen – und vermeintlich nicht so finanzkräftigen – Leuten die Möglichkeit geben, vor Ort Ihre Urlaubskasse ein bisschen aufzubessern.

Als deutscher Staatsangehöriger, kann man, wenn man zwischen 18 und 30 Jahre (einschließlich) ist, ein 12 Monate gültige Work Visa beantragen. Mit dem Work Visa kann man dann entweder bei der Ernte auf der Obstplantage helfen, im Café oder auch in seinem Beruf arbeiten. Wem es in Neuseeland gefällt, der kann dann unter Umständen mit einem Job im erlernten Beruf einen Skilled Migrant Category Antrag stellen, also ein Resident Visa beantragen.

Wir nutzen das Working Holiday Visa häufig für unsere (jungen) Kunden als „Sprungbrett“ für einen Residence Antrag, denn für ein Resident Visa braucht man in der Regel einen Job und den findet man leichter, wenn man schon eine Arbeitserlaubnis wie ein Working Holiday Visa hat.