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Privatier / Investor 1 Category

Die Investor 1 Category ist für Wohlhabende, die bereit sind, 10 Mio NZD in Neuseeland zu investieren. Offensichtlich qualifizieren sich nur die wenigsten für diese Kategorie und diejenigen mit dem nötigen „Kleingeld“ sollten sich überlegen, ob sie sich nicht doch lieber für die Investor 2 Kategorie, wo die Mindestinvestition bei 3 Mio NZD liegt, entscheiden sollten. Das Geld ist nämlich gebunden und muß während der vorgeschriebenen Anlagezeit in akzeptablen Investitionen (sog. acceptable investments) bleiben. Das wird vom neuseeländischen Staat pingelig kontrolliert, und zwar einmal nach zwei und ein letztes Mal nach drei Jahren. Mit anderen Worten, wer flexibel und unabhängig von staatlicher Kontrolle investieren will, sollte nur soviel wie unbedingt nötig für das Einwanderungsverfahren verwenden.

Die Investor 1 Category war allerdings ein perfektes Vehikel für einen unserer Mandanten, der eigentlich garnicht nach Neuseeland auswandern wollte. Er stammt aus einer wohlhabenden Familie, die schon seit vielen Jahren in neuseeländische Wälder und in gewerbliche Liegenschaften investiert. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug über 40 Mio NZD. Resident Visas für Neuseeland wollte er nur für den Fall der Fälle, also wenn sich die politische Situation in Europa in eine Richtung entwickelt, die für ihn und seine Familie nicht mehr erträglich ist. Ob er oder seine Frau und Kinder davon jemals Gebrauch machen werden, ist ungewiß, aber sie haben jedenfalls die Sicherheit, dass Sie wann auch immer jederzeit in Neuseeland leben dürfen, ohne vorher ein Visa beantragen zu müssen.

Allerdings muß er, um seinen Residence Visa Status in Neuseeland nicht wieder zu verlieren, folgende Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens 10 Mio NZD müssen in sog. akzeptablen Anlagen für mindestens drei Jahre in Neuseeland angelegt sein
  • Er muß mindestens jeweils 44 Tage in jedem der letzten zwei Anlagejahren in Neuseeland verbringen.

Letztere Bedingung hat er gerne und problemlos mit einem längeren Neuseelandurlaub während des europäischen Winters erfüllt. Es gibt Schlimmeres…

Die Problematik in diesem Fall lag anderswo: Aufgrund der Tatsache, dass die Investitionen in Neuseeland teilweise schon länger als 15 Jahre zurücklagen, war der Nachweis des legalen Erwerbs der Investitionsgelder und auch der Banktransfers nach Neuseeland schwierig. Es gab einfach keine Dokumente mehr! Trotzdem hat es geklappt, wenn auch in etwas ungewöhnlicher Weise im Wege einer telefonischen Mitteilung, was für uns nicht ganz nachvollziehbar war – aber solange das Ergebnis stimmte, gab es natürlich keinen Grund zur Beschwerde…

Ablauf:

  • Ab 2000: Kauf von Wäldern und Gewerbeimmobilien in Neuseeland
  • März 2015: Kontaktaufnahme mit Hahn & Associates
  • April 2015: Beauftragung von Hahn & Associates
  • Januar 2016: Einreichen des Residence Antrags
  • Mai 2016: Telefonische Mitteilung von INZ, dass Antrag genehmigt (anstatt sog. Approval in Principal)
  • Juli 2016: Erteilung der Resident Visa (Aufkleber in die Pässe)
  • März 2017: Einreise der ganzen Familie zwecks Aktivierung der Resident Visa
  • Oktober bis Dezember 2017: Urlaub des Hauptantragstellers zwecks Erfüllung der Anwesenheitspflicht (44 Tage) in Neuseeland
  • Oktober bis Dezember 2018: erneuter Urlaub des Hauptantragstellers zwecks Erfüllung der Anwesenheitspflicht (44 Tage) in Neuseeland

Oktober 2019: Erteilung der Permanent Resident Visa (keine Anwesenheitspflicht mehr in Neuseeland)

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E-Mail:  team@peterhahn.co.nz

 
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