• Youtube
  • LinkedIn
  • Xing
Hahn & Associates Ltd.
  • Auswandern Neuseeland
  • Über Peter Hahn
    • Firmenphilosophie
    • Kundenempfehlungen
  • Visum Neuseeland
    • Temporary Visa
      • Visitor Visa
      • Work Visa
      • Student Visa
      • Study to Work Visa
    • Permanentes Bleiberecht
      • Residence Visa
      • Partnership Work Visa
      • Active Investor Plus Policy
      • Parent Categories
      • Entrepreneur Visa
  • Alle Leistungen
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü

Ärzte

Schweizer Ärzteehepaar mit zwei schulpflichtigen Kindern. Beide haben vor langer Zeit in Sydney als Ärzte gearbeitet. Zu der Zeit besuchten sie Neuseeland und haben sich ins Land verliebt. Seit über 10 Jahren betreiben sie gemeinsam ihre eigene Augenarztpraxis in der Schweiz, die erfolgreich und lukrativ ist. Sie möchten ihre schweizer Arztpraxis auch nach Genehmigung des Residence Antrages noch eine Weile aktiv weiterführen. Wichtig war daher, eine möglichst hohe Flexibilität hinsichtlich der Aufenthaltspflicht in Neuseeland zu erreichen. Den Kunden war auch wichtig, dass die Aufenthaltspflicht nicht beide, sondern nur den Hauptantragsteller betrifft. Ob sie später in Neuseeland wieder als Ärzte praktizieren wollen, ist noch unklar.

Die Kunden haben sich über die Jahre der Selbständigkeit eine solide finanzielle Basis geschaffen, die es ermöglichte, einen Residence Antrag über die Investor 2 Category zu stellen. Das ist vom Verfahren her wesentlich günstiger, als über den Arztberuf einzuwandern. Die Mandanten haben 750.000 NZD in ein Aktienportfolio (sog. growth investments) und 2,25 Mio NZD in Staats- und Industrieanleihen (bonds) angelegt. Aufgrund der hohen Proportion in sog. growth investments, brauchen sie nicht die Aufenthaltspflicht von 146 Tage in jedem der letzten drei Jahre der vierjährigen Anlageperiode einzuhalten, sondern können 438 Tage beliebig innerhalb der vierjährigen Anlageperiode verbringen. Das ermöglicht ihnen, Ihre Arztpraxis in der Schweiz noch eine Weile weiterzuführen, ohne ihren Residence Status zu verlieren.

Ablauf:

  • Oktober 2015: Beauftragung von Hahn & Associates
  • November 2015: Einreichen der EOI (Expression of Interest)
  • Januar 2016: Einreichen des Residence Visa Antrags
  • März 2016: AIP (Approval in Principal) = positiver Vorbescheid
  • Mai 2017: Inkrafttreten der neuen Investor 2 Regeln
  • Juli 2017: Umsatteln auf neue Investor 2 Category, um von den günstigteren Regeln hinsichtlich der Aufenthaltspflicht zu profitieren
  • Ende Juli 2017: Einreichen des zweiten Residence Visa Antrages
  • Mitte Oktober 2017: Investment Funds komplett in Neuseeland angelegt
  • Ende Oktober 2017: Residence Visa Antrag genehmigt

Empfehlungen

Einwanderungs-Portraits

  • Skilled Migrant Category – Bäcker28. April 2020 - 15:40 Uhr
  • Apothekerin Student Visa28. April 2020 - 14:47 Uhr
  • Café gekauft – Entrepreneur Category28. April 2020 - 14:27 Uhr

alle Einwanderungs-Portraits

Fallstudien

  • Zahnarzthelferin18. Mai 2020 - 12:39 Uhr
  • Ingenieur14. Mai 2020 - 11:37 Uhr
  • Privatier11. Mai 2020 - 13:44 Uhr

alle Falllstudien

Kunden-Testimonials

  • Ortskenntnis, Geduld, Ansprechbarkeit und genaues Arbeiten1. März 2021 - 10:42 Uhr
  • Ehrlich, direkt und offen29. April 2020 - 17:56 Uhr
  • Peter läßt sich durch nichts aus der Ruhe bringen29. April 2020 - 17:52 Uhr

alle Kunden-Testimonials

Trage Dich in den Newsletter ein, um keine Neuigkeiten rund um das Auswandern nach Neuseeland zu verpassen:

Auswandern Neuseeland

· Einreise Neuseeland
· Visum Neuseeland
· FAQ´s
· Jobs in Neuseeland

Aktuelles – Blog

· Leben in Neuseeland
· Neuseeland Einwohner
· Auswanderer Fallstudien
· Einwanderportraits

Kunden

· Handwerk & Bauwesen
· Gesundheitsbranche
· Ingenieure
· IT & Software
· Investoren
· Coaching & Beratung
· Bildungswesen
· Tourismus & Gastronmie
· Landwirtschaft
· Transport & Logistik
· Start-up Unternehmer
· Individuell

Produkte / Leistungen

· Einwanderungsratgeber
· Individuelle Strategieerstellung

Peter Hahn

· Über Peter Hahn
· Firmenphilosophie
· Kundenempfehlungen

Kontakt

Hahn & Associates Ltd.
46 Tuatoru Street
Eastbourne 5013
Wellington New Zealand

Telefon: +64 4 562 6385
E-Mail:  team@peterhahn.co.nz

 
Copyrights © 2024 – Hahn Associates Ltd - All Rights Reserved
  • Youtube
  • LinkedIn
  • Xing
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutz
Ehrlich, direkt und offenDermatologe
Nach oben scrollen
Zum Ändern Ihrer Datenschutzeinstellung, z.B. Erteilung oder Widerruf von Einwilligungen, klicken Sie hier: Einstellungen