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Ärzte

Schweizer Ärzteehepaar mit zwei schulpflichtigen Kindern. Beide haben vor langer Zeit in Sydney als Ärzte gearbeitet. Zu der Zeit besuchten sie Neuseeland und haben sich ins Land verliebt. Seit über 10 Jahren betreiben sie gemeinsam ihre eigene Augenarztpraxis in der Schweiz, die erfolgreich und lukrativ ist. Sie möchten ihre schweizer Arztpraxis auch nach Genehmigung des Residence Antrages noch eine Weile aktiv weiterführen. Wichtig war daher, eine möglichst hohe Flexibilität hinsichtlich der Aufenthaltspflicht in Neuseeland zu erreichen. Den Kunden war auch wichtig, dass die Aufenthaltspflicht nicht beide, sondern nur den Hauptantragsteller betrifft. Ob sie später in Neuseeland wieder als Ärzte praktizieren wollen, ist noch unklar.

Die Kunden haben sich über die Jahre der Selbständigkeit eine solide finanzielle Basis geschaffen, die es ermöglichte, einen Residence Antrag über die Investor 2 Category zu stellen. Das ist vom Verfahren her wesentlich günstiger, als über den Arztberuf einzuwandern. Die Mandanten haben 750.000 NZD in ein Aktienportfolio (sog. growth investments) und 2,25 Mio NZD in Staats- und Industrieanleihen (bonds) angelegt. Aufgrund der hohen Proportion in sog. growth investments, brauchen sie nicht die Aufenthaltspflicht von 146 Tage in jedem der letzten drei Jahre der vierjährigen Anlageperiode einzuhalten, sondern können 438 Tage beliebig innerhalb der vierjährigen Anlageperiode verbringen. Das ermöglicht ihnen, Ihre Arztpraxis in der Schweiz noch eine Weile weiterzuführen, ohne ihren Residence Status zu verlieren.

Ablauf:

  • Oktober 2015: Beauftragung von Hahn & Associates
  • November 2015: Einreichen der EOI (Expression of Interest)
  • Januar 2016: Einreichen des Residence Visa Antrags
  • März 2016: AIP (Approval in Principal) = positiver Vorbescheid
  • Mai 2017: Inkrafttreten der neuen Investor 2 Regeln
  • Juli 2017: Umsatteln auf neue Investor 2 Category, um von den günstigteren Regeln hinsichtlich der Aufenthaltspflicht zu profitieren
  • Ende Juli 2017: Einreichen des zweiten Residence Visa Antrages
  • Mitte Oktober 2017: Investment Funds komplett in Neuseeland angelegt
  • Ende Oktober 2017: Residence Visa Antrag genehmigt
Schlagworte: Arzt, Ärztin, Expression of Interest, Investment Funds, Investor 2 Category, Investor Category, Kinder, Praxis, Residence, Residence Visa, Selbständigkeit

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Kontakt

Hahn & Associates Ltd.
46 Tuatoru Street
Eastbourne 5013
Wellington New Zealand

Telefon: +64 4 562 6385
E-Mail:  team@peterhahn.co.nz

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