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Internet Entrepreneur

 

Junger österreichischer Software Unternehmer, verheiratet, zwei junge, schulpflichtige Kinder. Die Familie hatte zunächst ein Jahr in Neuseeland quasi auf Probe gelebt, während die Kinder in Motueka auf die Steiner Schule gingen. Aufgrund der positiven Erfahrungen wurde der Plan gefasst, sich in Motueka anzusiedeln, von wo aus auch das Unternehmen betrieben werden sollte. Der Firmenumzug stellte kein Problem dar, da die ca. 25 Mitarbeiter der Firma eh überall auf der Welt verstreut leben.

Obwohl die Entrepreneur Category wie zugeschnitten auf diesen Fall erschien, haben wir den Kunden zunächst ermutigt, die Alternativen zu prüfen, über Jobangebot oder Investitionen nach Neuseeland einzuwandern. Grund: Entrepreneur Anträge sind in der Regel mit hohem Risiko verbunden, denn der Erfolg des Resident Visa Antrages hängt vom geschäftlichen Erfolg hier in Neuseeland ab. Man muss in 2-3 Jahren nachweisen, dass man die unternehmerischen Versprechungen hinsichtlich Umsatz und Arbeitsplatzschaffung auch tatsächlich erfüllt hat. Wer geschäftlich die Prognosen des im Work Visa Antrages eingereichten Business Plans nicht umsetzen kann, wird auch im Residence Verfahren scheitern! Ein solches Unterfangen muss also gut überlegt und geplant werden!

 

Ablauf:

  • Januar 2012: Erste Kontaktaufnahme
  • Juli 2012 – Juni 2013: Neuseelandaufenthalt mit Kindern (Steiner Schule)
  • Anfang Januar 2013: Erstes Beratungsgespräch via Skype
  • Mitte März 2014: Beauftragung von Hahn & Associates
  • April 2014 : Gemeinsame Arbeit am Business Plan
  • Anfang Mai 2014: IELTS-Englischtest bestanden
  • Mitte Mai 2014: Einreichen der Entrepreneur Work Visa Antrages
  • Juli 2014: Genehmigung des Entrepreneur Work Visa Antrages, Erteilung der ersten Work Visas (und Student Visa für die Kinder) mit einer Gültigkeits-dauer von 12 Monaten
  • Ende Juli 2014: Gründung der neuseeländischen Gesellschaft (Limited Liability Company)
  • Oktober 2014: Einreise nach Neuseeland und Aufnahme der Geschäftstätigkeit von Neuseeland aus.
  • Februar 2015: Beantragung des zweiten Entrepreneur Work Visas mit Nachweisen hinsichtlich der Geschäftsetablierung.
  • Mitte April 2015: Erteilung des endgültigen Entreprenuer Work Visas mit einer Gesamtgültigkeitsdauer von 3 Jahren (ab Datum der Genehmigung des ersten Work Visas).
  • Ende September 2016: Beantragung des Resident Visas (zwei Jahre nach Geschäftsaufnahme).
  • Ende November 2016: Approval in Principle (positiver Vorbescheid)
  • Anfang Dezember 2016: Residence Antrag genehmigt, Erteilung der Resident Visa für die ganze Familie
Schlagworte: Arbeitsvisum, Business Plan, Englischtest, Entrepreneur Category, Familie, IELTS, Residency, resident visa, Work Visa

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Kontakt

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46 Tuatoru Street
Eastbourne 5013
Wellington New Zealand

Telefon: +64 4 562 6385
E-Mail:  team@peterhahn.co.nz

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