FAQs

FALSCH!

Wer einen Job in einem Beruf findet, der nicht auf einer Skill Shortage Liste steht, kann selbstverständlich ein Residence Visa beantragen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich dabei um sogenanntes Skilled Employment handelt.

FALSCH

Auf Antrag kann man bis zu insgesamt 9 Monate (in der Regel sogar 12 Monate) in Neuseeland bleiben.

FALSCH

Oder zumindest nicht ganz richtig! Eine Ausreise ist nicht nötig. Man kann vor Ort in Neuseeland eine Verlängerung des Visitor Visums beantragen.

FALSCH

Oder zumindest nicht ganz richtig! Visitor Visa sind ausschließlich für die üblichen Zwecke, also Urlaub, Freunde besuchen etc. vorgesehen. Eine Jobsuche fällt nicht darunter, es sei denn es handelt sich wirklich nur um einen kurzen Besuch zum Zwecke eines vorab organisierten konkreten Job-Interviews. Wer unter Umständen die Absicht hat, bei erfolgreicher Jobsuche gleich hierzubleiben, sollte sich beraten lassen, wie dieses Problem am besten zu managen ist!

FALSCH

Diese Regel gilt nur für das Resident Visa. Ein Work Visa kann man als Lebenspartner eines Neuseeländers (unter gewissen Voraussetzungen) schon kurz nachdem man zusammengezogen ist beantragen!

FALSCH

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er sich ernsthaft bemüht hat, Neuseeländer für die Position zu finden, dass es aber keine neuseeländischen Kandidaten gab und dass er auch niemanden für die Position antrainieren konnte. Wohl gemerkt, es geht nicht darum nachzuweisen, dass der ausländische Kandidat der Beste ist, sondern darum, dass er der einzige ist, der für die Position in Betracht kommt! Eine Ausnahme gilt nur bei akkreditierten Arbeitgebern. Darüber hinaus muss der Antragsteller auch nachweisen, dass er/sie für den Job qualifiziert ist („suitably qualified“). An die Qualifizierung werden seit 2017 je nach Beruf ganz spezifische Anforderungen gestellt!

Oder zumindest nicht immer richtig, denn nur wer sogenanntes „skilled employment“ in Neuseeland nachweisen kann, hat gute Chancen, ein Resident Visa zu bekommen. Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund für Residence Anträge ist, dass der Antragsteller die Behörde nicht überzeugen konnte, dass die Stelle hier in Neuseeland als skilled employment zu klassifizieren ist. Das kommt oft als Überraschung, besonders bei Antragstellern, die schon mit einem Work Visa hier arbeiten. Besonders aufpassen muss man bei allen Management Jobs (also z.B. Restaurant Manager oder Farm Manager), bei Köchen aber in manchen Fällen sogar bei Schreinern!
Darüber hinaus müssen natürlich noch diverse andere Voraussetzungen erfüllt werden.

FALSCH

Diese Regel gilt nur für Work Visa Anträge!

FALSCH

Wo dieses Gerücht genau herkommt, ist schwer zu sagen. Fest steht, dass es sich hartnäckig weiterverbreitet. Wer zum Beispiel ein Arbeitsangebot hat, kann sofort ein Resident Visa beantragen. Ein Work Visa ist als Zwischenschritt nur dann notwendig, wenn der Arbeitgeber nicht so lange warten will, bis das Resident Visa genehmigt ist (ein Work Visa Verfahren geht meist schneller) oder weil der Einwanderer den Englischtest, der für den Residence Antrag nötig ist, (noch) nicht bestanden hat oder vielleicht andere Voraussetzungen nicht erfüllt.

FALSCH

Zwar ist es zulässig, als Ausländer ein Unternehmen zu kaufen oder zu gründen, allerdings leitet sich daraus kein Recht auf ein Aufenthaltsvisum ab. Zu prüfen wäre, ob man sich anhand der sogenannten Entrepreneur Visa Category für ein Aufenthaltsrecht qualifiziert. Allerdings sind die Voraussetzungen recht schwer zu erfüllen – ein einfacher Kauf eines bestehenden Unternehmens reicht nur in den seltensten Fällen aus!

FALSCH

Oder zumindest meistens falsch! Die 55.000 NZD Regel gilt nur bei der Work to Residence Category, die wir aber in der Regel im Interesse einer schnelleren Abwicklung für unsere Kunden vermeiden. Außerdem hat sich das Mindestgehalt mittlerweile auf 79.560 NZD erhöht.

Die gesetzliche Grundlage für die Einwanderungsvorschriften (Immigration Instructions) ist der sogenannte Immigration Act. Seine erste Version trat im November 1987 in Kraft. Seit November 2010 gilt der Immigration Act 2009. Im Jahre 1987 war der Immigration Act eine große, einschneidende Reform, denn in den 1970ger und 1980ger Jahren waren Einwanderer in Neuseeland nicht willkommen. Über die Jahrzehnte veränderten sich die Grundlagen des neuseeländischen Einwanderungsrechts immer wieder.

Weitere Details lesen Sie hier.

Neuseeland war schon immer ein Einwanderungsland. Selbst Maori sind, streng genommen, Einwanderer von den polynesischen Inseln. Sie haben Neuseeland nachweislich erstmals vor ca. 800 Jahren besiedelt. Die ersten Europäer kamen im Dezember 1642. Die ganze Einwanderungsgeschichte lesen Sie hier.

Die NZQA (New Zealand Qualifications Authority) beschäftigt sich unter anderem mit der Bewertung ausländischer Ausbildungen. Bevor man aber voreilig das NZQA-Verfahren betreibt, sollte man sich Klarheit darüber verschaffen, ob und wofür man die NZQA Bewertung überhaupt braucht. Alle Gründe für die Wahl des NZQA Verfahrens und was im Report steht, lesen Sie hier.

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