Accredited Employer Work Visa (AEWV)

Das Accredited Employer Work Visa soll in erster Linie den neuseeländischen Arbeitgebern ermöglichen, Ausländer anzustellen, wenn auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt keine Arbeitskräfte zu finden sind. Bevor man dieses Visum beantragen kann, muss der Arbeitgeber allerdings schon einige Schritte vorab vollzogen haben:

Akkreditierung:

Firmen, die Ausländer rekrutieren wollen, dürfen dies nur tun, wenn sie sich bei INZ akkreditiert haben. Die erste Akkreditierung ist 12 Monate gültig. Arbeitgeber, die rechtzeitig eine Verlängerung beantragen, erhalten danach Akkreditierungen für jeweils 24 Monate. Stand Mitte 2024 gibt es knapp 35.000 akkreditierte Arbeitgeber. Leider gibt es keine öffentlich einsehbare Liste dieser Arbeitgeber, man kann aber online prüfen, ob eine Firma (unter der im Handelsregister eingetragenen Firmierung) aktuell akkreditiert ist.

Anzeige:

Es sei denn die Position, die mit einem Ausländer besetzt werden soll, ist in einem Beruf, der auf der sog. Green List aufgeführt ist oder die Position wird mit mindestens zweifachem Mediangehalt bezahlt, muss der Arbeitgeber die Stelle auf einem gängigen online Job-Portal, wie zum Beispiel Seek oder TradeMe, ausschreiben. Die Anzeige muss gewissen Mindeststandards entsprechen. Leider kommt es häufig vor, dass die Arbeitgeber mit dem Mindeststandard nicht vertraut sind und vergessen, zum Beispiel die Bandbreite der zu erwartenden Bezahlung in der Anzeige aufzuführen. Das kann dann zum Problem im nächsten Schritt werden.

Job Check Verfahren:

Der Arbeitgeber muss bei INZ die ausgeschriebene Stelle absegnen lassen. Dazu muss er einen Entwurf des Arbeitsvertrages, inklusive Stellenbeschreibung einreichen. Die Bezahlung muss mindestens brutto 29,66 pro Stunde betragen (Stand Mai 2024). Darüber hinaus müssen im online Antrag einige Angaben gemacht werden, die später den Work Visa Antrag unserer Kunden beeinflussen. Zum Beispiel Voraussetzungen, die der Bewerber hinsichtlich Ausbildung und Berufserfahrung nachweisen muss und leider auch die sog. ANZSCO – Zuordnung. Fehler bei der ANZSCO – Zuordnung (die oft vorkommen) können dazu führen, dass der Kunde womöglich einen Englischtest machen muss, der bei richtiger Zuordnung nicht erforderlich wäre. Wir empfehlen daher, dass Arbeitgeber das Job Check Verfahren mit uns absprechen, um Fehler zu vermeiden.

Work Visa Antrag:

Mit Genehmigung des Job Check Antrages erhält der Arbeitgeber einen sog. Job Token. Der Token ist ein Internet-Link zu einem individualisierten online Work Visa Antrag. Individualisiert deswegen, weil die Angaben des Arbeitgebers hinsichtlich erforderlicher Ausbildung und Berufserfahrung sowie ANZSCO – Zuordnung aus dem Job Check Antrag auf den Work Visa Antrag übertragen wurden. Das kann unter Umständen zu Problemen führen, wenn der Kunde die Ausbildung und/oder Berufserfahrung nicht nachweisen kann oder falls die ANZSCO – Zuordnung falsch ist. Im Work Visa Antrag können die Vorgaben des Arbeitgebers nicht geändert werden, selbst wenn sie falsch sind. Der Arbeitgeber müsste in dem Fall das Job Check Verfahren erneut betreiben.

Seit April 2024 gibt es zusätzliche Verschärfungen:

  • Der Antragsteller muss mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung oder eine relevante Ausbildung nachweisen, die mindestens dem NZQA-Level 4 Standard entspricht. Letzteres muss gegebenenfalls von der NZQA bestätigt werden. Bachelor Degrees brauchen nicht relevant zu sein.
  • Bei einer ANZSCO-Zuordnung auf Level 4 oder 5 müssen Antragsteller einen Englischtest machen, was normalerweise nur bei Residence Anträgen nötig ist!

Wer sich in einem dieser Aspekte nicht sicher ist, sollte sich fachkundig beraten lassen.

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