Dermatologe
Der Dermatologe aus dem „Ruhrpott“ hatte zunächst versucht, die Zulassung zum Arzt beim Medical Council in Neuseeland zu ergattern, scheiterte aber am anspruchsvollen Englischtest, was leider vielen Ärzten aus Deutschland so geht. Ohne offizielle Zulassung vom Medical Council, darf man in Neuseeland nicht im Arztberuf arbeiten, was wiederum zur Folge hat, dass man kein Work Visa beantragen kann. Ebensowenig funktioniert ein Residence Antrag anhand der Skilled Migrant Category!
Obwohl er eigentlich auch in Neuseeland wieder gerne in seinem Beruf arbeiten wollte, entschloß er sich daher über die Investor 2 Category einzuwandern. Für das Einwanderungsverfahren reichten seine Englischkenntnisse locker aus.
Der Mandant hatte schon vor Kontaktaufnahme mit uns 2,5 Mio NZD auf Bankkonten parat gehalten zwecks Investition hier in Neuseeland. Davon hat er 1,5 Mio NZD in ein Aktienportfolio (sog. growth investments) und 1 Mio NZD in Staats- und Industrieanleihen (bonds) angelegt. Aufgrund der hohen Proportion in sog. growth investments, wurden ihm 500.000 NZD erlassen.
Seine Praxis hat er während des laufenden Verfahrens verkauft. Die dreiköpfige Familie ist noch vor Erteilung der Resident Visas nach Neuseeland übergesiedelt.
Hier in Neuseeland kann er sich jetzt in Ruhe um die Zulassung beim Medical Council kümmern – oder vielleicht sogar was ganz anderes machen…
Ablauf:
- Januar/Februrar 2018: Erste Kontaktaufnahme, Beratungsgespräch via Skype und Beauftragung von Hahn & Associates.
- März 2018: Einreichen der EOI (Expression of Interest) und Erhalt der ITA (Invitation to Apply).
- Juli 2018: Einreichen des Residence Antrags
- September 2018: AIP (Approval in Principal) = positiver Vorbescheid
- April 2019: Englischtest Ehefrau
- Juli 2019: Investment Funds komplett in Neuseeland angelegt
- Anfang Oktober 2019: Einreichen der Nachweise hinsichtlich Transfer und Investment
- Ende Oktober 2019: Einreise der Familie mit Visitor Visas
- November 2019: Resident Visa Antrag genehmigt