IT-Manager Ernst & Young
Alleinstehender, freiberuflicher Diplominformatiker aus Köln, Mitte 40. Eigentlich wollte er auch in Neuseeland wieder freiberuflich arbeiten. Da dies aber in seinem Fall kein gangbarer Weg für einen Residence Visa Antrag war, haben wir ihm empfohlen, eine Festanstellung in Neuseeland zu suchen. Nach ein paar Monaten Suche von Deutschland aus wurde er bei Ernst & Young in Auckland fündig. Ernst & Young ist ein sogenannter accredited employer, was das Visaverfahren in gewisser Weise vereinfacht. Das gilt aber nur für den Work Visa Antrag. Für das Residence Visa Verfahren haben wir dem Kunden von der accredited employer Schiene abgeraten. Nur so war es möglich, im Residence Visa Verfahren schon nach einem Monat den positiven Vorbescheid (Approval in Principle) bekommen zu haben. Wir mussten anschließend für die Ausstellung des Residence Visas nur noch abwarten, bis der Mandant drei Monate bei Ernst & Young gearbeitet hatte, um zu vermeiden, dass das Residence Visa unter einer aufschiebenden Bedingung gestellt wurde. Das war dem Mandanten sehr wichtig, denn er wollte sich auf keinen Fall auf unbestimmte Zeit an Ernst & Young binden.
Ablauf:
- Januar 2014: Erstberatung in unserem Büro in Wellington
- August 2014: Jobangebot von Ernst & Young in Auckland für eine IT-Manager Position, Beauftragung von Hahn & Associates und Einreichen der EOI (Ex-pression of Interest), zwecks Einleitung des Residence Visa Antrages
- September 2014: Einreichen des Work Visa Antrages, Bestehen des IELTS Englischtests mit Level 6,5, Erhalt der ITA (Invitation to Apply) für den Residence Antrag und Genehmigung des Work Visa Antrages
- Oktober 2014: Einreichen des Residence Visa Antrages
- Ende Oktober 2014: AIP (Approval in Principal) = positiver Vorbescheid
- November 2014: Erster Arbeitstag
- März 2015: Residence Visa Antrag genehmigt. Wir haben ab dem ersten Arbeitstag noch drei Monate gewartet, bis wir den Pass und Nachweise hinsichtlich der tatsächlichen Beschäftigung (Gehaltszahlungsnachweise etc.) eingereicht haben, um sofort ein Residence Visa ohne Anstellungsbedingung zu erhalten. Ab jetzt stand es dem Mandanten frei, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen und wieder freiberuflich zu arbeiten.