Köche
Junges deutsches Pärchen, die beide mit Working Holiday Visa in einem Restaurant in Invercargill arbeiteten. Er als Head Chef, sie als Kellnerin. Sie nahmen kurz vor Ablauf ihres 12-monatigen Working Holiday Visas Kontakt auf. Folglich musste alles schnell gehen, um zu gewährleisten, dass sie weiterarbeiten durften und sich nicht illegal im Land aufhielten. Er ist ausgebildeter Koch nach Abschluss einer dreijährigen Lehrzeit in einem Restaurant im Allgäu. Er hatte bereits signifikante Auslandserfahrung in Australien, Bermuda und Abu Dhabi sammeln können.
Damals 2011/12 war es noch möglich ohne formelle Anerkennung der Ausbildung und ohne Englischtest einen Residence Antrag durchzubekommen. Ein Job reichte in der Regel aus, selbst wenn man keine relevante Ausbildung hat. Mit Berufserfahrung in englischsprachigen Ländern und Neuseeland wurde Antragstellern der Englischtest in der Regel erlassen. Das funktioniert heute nicht mehr, was das Verfahren aufwendiger, teurer und schwieriger macht.
Ablauf:
- September 2011: telefonische Erstberatung und Beauftragung von Hahn & Associates. Mandant reicht zunächst den bereits mit dem Arbeitgeber vorbereiteten Work Visa Antrag selber ein, um Zeit zu sparen. Kurz danach Übernahme des Verfahrens durch uns.
- Ende September 2011: Genehmigung des Work Visa Antrages und Einreichen der EOI (Expression of Interest), zwecks Einleitung des Residence Antrages
- Oktober 2011: ITA (Invitation to Apply) für den Residence Antrag
- November 2011: Einreichen des Residence Antrages
- Mai 2012: AIP (Approval in Principal) = positiver Vorbescheid
- Juni 2012: Resident Visa erteilt!
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Ähnliche Situation wie oben, also junges Pärchen mit Working Holiday Visa. Er hatte seine Koch-Lehrzeit ebenfalls im Allgäu absolviert und arbeitete als Chef de Partie in einem Hotel in Dunedin. Sie ist Buchhändlerin und war zur Zeit der Kontaktaufnahme bei Starbucks tätig. Im Unterschied zum obigen Fall, war das Working Holiday Visa allerdings im Zeitpunkt der Beauftragung noch sechs Monate gültig, so dass wir ausreichend Zeit hatten, ein Residence Verfahren innerhalb der Gültigkeit des Working Holiday Visas abzuschließen. Da aber sechs Monate für ein Residence Verfahren in manchen Fällen nicht ausreichen, musste auch hier alles möglichst schnell gehen. Sie hatten schon mehrfach Rat bei Immigration New Zealand gesucht, waren aber verwirrt über die beste Vorgehensweise. Die Mandanten mussten auch darüber aufgeklärt werden, dass eine Kochposition nicht immer den Anforderungen an das sogenannte skilled employment genügt. Nur wer tatsächlich skilled employment nachweisen kann, wird ein Resident Visa erhalten. Daraufhin konnte der Mandant eine höhere Anstellung mit dem Hotel aushandeln. Rechtzeitig vor Einreichung des Residence Antrages wurde er zum Sous Chef befördert.
Noch vor Einreichen des Residence Visa Antrages wurde sie schwanger und das Pärchen entschied sich, das Verfahren abzubrechen und nach Deutschland zurückzukehren…
Ablauf:
- September 2011: telefonische Erstberatung und Beauftragung von Hahn & Associates.
- Anfang Oktober 2011: Einreichen der EOI (Expression of Interest), zwecks Einleitung des Residence Visa Antrages
- Mitte Oktober 2011: ITA (Invitation to Apply) für den Residence Antrag
- März 2012: Rückreise nach Deutschland
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Deutsches Ehepaar, Ende 30 mit zwei Kindern im Vorschulalter und einem Kind, das in Neuseeland eingeschult wurde. Die letzten Jahre haben beide in Österreich gelebt und gearbeitet. Er als Küchenchef und sie im Marketing für einen Getränkehersteller. Geplant war, schon von Österreich aus nach Jobs für ihn zu suchen und falls man nicht fündig wird, zunächst als Touristen nach Neuseeland zu reisen und sich dann vor Ort um eine Anstellung zu bemühen. Kurz vor Abreise kam dann überraschend ein Angebot für eine Küchenchefposition im Restaurant einer neuseeländischen Lodge in St Arnaud auf der Südinsel.
Problem ist in solchen Fällen immer die Frage nach den bona fides des Visitor Visa Halters, also der lauteren Absicht des Neuseelandbesuchers. Mit einem Visitor Visa darf nämlich nur einreisen, wer auch wirklich nur als Tourist oder Besucher hier temporär verweilen möchte. Die Absicht, hier zu arbeiten oder gar für immer hier zu bleiben ist vom Zweck eines Visitor Visa nicht abgedeckt.
Ablauf:
- September 2015: Erstberatung hier in unserem Büro in Wellington
- Januar 2017: Bestehen des IELTS-Englischtests mit Level 7,5
- Februar 2017: Erneute Beratung, diesmal via Skype und Beauftragung von Hahn & Associates
- März 2017: Einreichen des NZQA-Antrages bei der New Zealand Qualifications Authority in Wellington zur Bewertung seiner Ausbildungen
- Juli 2017: Erhalt des NZQA-Reports. Die Kochausbildung von der Handelskammer Hamburg wurde erwartungsgemäß als ein sog. New Zealand certificate at Level 4 bewertet. Darüber hinaus wurde bestätigt, dass diese Ausbildung den Berufsanforderungen eines chef entspricht, was wichtig für die Zuordnung zur LTSSL (Long Term Skill Shortage List) und für den Work Visa Antrag ist.
- Juni 2018: Mündliche Zusage des Arbeitgebers
- Ende August 2018: Einreise nach Neuseeland als Touristen mit Rückflug-tickets
- Mitte Oktober 2018: Unterschrift unter Arbeitsvertrag
- Am gleichen Tag: Einreichen der EOI (Expression of Interest), zwecks Einleitung des Residence Antrages
- 3 Tage später: Erhalt der ITA (Invitation to Apply) für den Residence Antrag
- 9 Tage später: Einreichen des Residence Antrages
- November 2019: AIP (Approval in Principal) = positiver Vorbescheid (über ein Jahr Bearbeitungsdauer war zu der Zeit leider normal)
- Dezember 2019: Resident Visa erteilt!