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Zahnarzthelferin

Um es gleich vorwegzunehmen: auf der Basis eines Jobs als Zahnarzthelferin konnte unsere Mandantin kein Resident Visa bekommen, weil es sich dabei nicht um sog. skilled employment handelt. Unsere in Deutschland ausgebildete Zahnarzthelferin ist Anfang 30 und reiste zunächst mit einem Working Holiday Visa nach Neuseeland ein. Mit Hilfe dieser Arbeitserlaubnis fand sie eine Stellung in einer großen Zahnarztpraxis in Auckland. Nach Ablauf des Working Holiday Visas beantragte sie ein „normales“ Work Visa (Essential Skills Work Visa), das ihr auch gewährt wurde, weil ihr Arbeitgeber glaubhaft machen konnte, dass er vor Ort niemanden für die Position finden konnte.

Davon ausgehend, dass sie offensichtlich in Neuseeland gebraucht werde, beantragte sie anschließend ein Resident Visa und war sehr überrascht, dass dieser Antrag abgelehnt wurde. Notgedrungen akzeptierte sie die Entscheidung und fand sich zunächst mit der zeitlichen befristeten Arbeitserlaubnis ab, die sie regelmäßig erneuerte. Je länger sie hier war, desto wichtiger wurde ihr, auch auf Dauer hierbleiben zu dürfen. Auf Empfehlung eines anderen Kunden kontaktierte sie uns dann ein paar Jahre nach der Ablehnung.

Wir erklärten ihr, dass es mangels Erfolgsaussicht keinen Sinn mache, einen neuen Versuch zu starten. Da sie als Zahnarzthelferin aber zum Teil auch Management-Aufgaben erfüllte, regten wir an, ihrem Arbeitgeber vorzuschlagen, dass sie in Zukunft als Praxismanagerin eingestellt werde, da dies skilled employment wäre. Nach einigem Hin und Her wurde ihr schließlich die Position als Praxismanagerin angeboten, und wir konnten damit einen neuen Residence Antrag vorbereiten. Vorher musste aber ihr Work Visa noch schnell an die neue Position angepasst werden, da ihr Work Visa ja nur für die Dental Assistant Position galt.

Ablauf:

  • Mai 2008: Genehmigung des Working Holiday Visas (WHV)
  • August 2008: Einreise nach Neuseeland mit dem WHV
  • September 2008: Einstellung als Dental Assistant in Auckland
  • Juli 2009: Genehmigung des Essential Skills Work Visas
  • März 2011: Beantragung des Resident Visas (Skilled Migrant Category)
  • Juni 2011: Ablehnung des ersten Residence Antrages
  • Februar 2014: Erste Kontaktaufnahme mit Hahn & Associates
  • März 2014: Beauftragung von Hahn & Associates
  • November 2014: Practice Manager Jobangebot und Work Visa Antrag für die Position
  • November 2014 Einreichen der EOI (Expression of Interest)
  • Dezember 2014: Work Visa Antrag genehmigt
  • Januar 2015: Erhalt der ITA (Invitation to Apply)
  • Februar 2015: Einreichen des Resident Visa Antrages
  • Mai 2015: Residence Antrag genehmigt und Erhalt des Resident Visas.

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46 Tuatoru Street
Eastbourne 5013
Wellington New Zealand

Telefon: +64 4 562 6385
E-Mail:  team@peterhahn.co.nz

 
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