Neue Investor Kategorie
Regierung schafft zeitnah alte Regelungen ab
„Bislang gab es die Investor I und die Investor II Kategorie, welche den Kunden unter bestimmten Bedingungen mit einem entsprechenden Kapital von 10 Millionen NZD beziehungsweise 3 Millionen NZD die Einwanderung nach Neuseeland ermöglichte“, erklärt der langjährige Einwanderungsberater Peter Hahn. Das soll sich jetzt ändern. Bereits ab 19. September soll das neue Investor Migrant Visa greifen. „Der Staat fordert von den Investoren künftig mehr Risiko, denn bei einem aktiven Investment gibt es einfach nicht die gleichen Diversifizierungsmöglichkeiten wie auf dem Aktienmarkt.“
Schon lange spricht die neuseeländische Labour Regierung von ihrem Vorhaben der Immigration Rebalance Strategie. Die Attraktivität für erfahrene, hochqualifizierte Einwanderungsbewerber soll steigen, zugleich jedoch der Nutzen für Neuseeland selbst immer deutlich zu sehen sein. In diesem Zuge werden derzeit sämtliche Visa-Kategorien überarbeitet. Jetzt trifft es auch die beiden bislang bestehenden Investor I und II Categories, die bereits ab dem 27. Juli 2022 schließen. „Wir wollen mit dem neuen Investor Migrant Visa vor allem finanzkräftige Investoren anziehen, welche lokale Firmen hier unterstützen können und sollen, um so neue Möglichkeiten für unsere neuseeländischen Märkte zu eröffnen“, erklärten Stuart Nash, Wirtschaftsminister für Entwicklung gemeinsam mit seinem Kollegen Michel Wood, dem neuen Immigrationsminister.
Eckdaten für interessierte Investoren
Kreiert wird eine neue Active Investor Plus Visa Kategorie, die nur noch Investoren die Türe nach Neuseeland aufmacht, wenn sie einen hohen Wert für die Wirtschaft des Landes mitbringen. Ersetzt werden sollen dann die beiden bislang geltenden Investor I und Investor II Kategorien. Eine der Zugangsvoraussetzungen für das Visum, welches ab dem 19. September 2022 in Kraft treten wird, ist eine Mindestinvestition von 5 Millionen NZD. Um neuseeländischen Unternehmen entsprechend zu helfen und maximalen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, sowie im Optimalfall mehr Arbeitsplätze zu schaffen, soll der Antragsteller möglichst aktive Investments tätigen, passive Investitionen in Bonds und Immobilien zählen beim Minimuminvestment nicht mehr.
„Früher gab es hier weitaus mehr Flexibilität für die Anleger. Das genaue Regelwerk für die neue Kategorie ist momentan aber noch gar nicht veröffentlicht, vieles ist derzeit noch Spekulation“, gibt Peter Hahn zu bedenken.
Hintergründe
Über 12 Milliarden NZD spülten die beiden bisherigen Investor Kategorien in den vergangenen zehn Jahren in Neuseelands Kassen. Allerdings floss das Kapital oft in passive Investitionen wie neuseeländische Aktien oder Staatsanleihen, anstelle von aktiven Investitionen in neuseeländische Firmen oder Start-ups, so die Regierung. Das solle sich jetzt mit dem neuen Visum ändern. „Angelockt werden sollen Investoren, die langfristig in Neuseeland bleiben und ihre Expertise und ihr Kapital mitbringen wollen. Wir wollen unsere Produktivität und unsere Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt steigern und den Übergang zu höheren Gehältern unterstützen“, erklärt Immigrationsminister Michael Wood die Hintergründe.
Im Augenblick sind noch nicht viele Details zum neuen Investor Visa bekannt. „Wer das Minimum von 5 Millionen NZD investiert, muss dies, laut der Regierung, innerhalb von drei Jahren tun, die Anlagen ein weiteres Jahr stehenlassen und darf sein Kapital aber nur in aktive Investments stecken“, so der Immigrationsberater Peter Hahn. „Wer hingegen 15 Millionen NZD investiert, kann sein ganzes Geld ausschließlich in börsennotierte neuseeländische Aktiven stecken. Und im Bereich dazwischen wird es vermutlich entsprechende Abstufungen geben“, spekuliert Peter Hahn aus seinen über 25 Jahren Erfahrung im Einwanderungsbusiness. Zudem muss der Investor künftig mindestens 117 Tage, rund einen Monat pro Jahr, über die vier Jahre Investmentzeit in Neuseeland verbringen. Das soll helfen, die Unternehmen und den Markt in Neuseeland besser kennen zu lernen, die eigene Expertise weitergeben zu können und eventuell sogar freiwillig noch weitere Investitionen in andere Unternehmen zu tätigen.
Der Vergleich
„Wenn wir einmal davon absehen, dass bisher 3 Millionen NZD als Minimuminvestment ausgereicht haben und künftig 5 Millionen mindestens gefordert werden, gaben die alten Kategorien meinen Kunden einfach mehr Flexibilität“, weiß Peter Hahn. „Bei der Investor II Kategorie mussten die Investoren über vier Jahre 438 Tage im Land bleiben, während bei der Investor II nur 88 Tage über den Zeitraum von drei Jahren verlangt wurden. So gibt die neue Kategorie den Kunden dahingehend mehr Freiraum für die Wahl des Aufenthaltsortes. Der Regierung scheint es mehr darauf anzukommen, dass deren Kapital nach Neuseeland auswandert, als der Einwanderer selbst. Für viele Investoren ist die Residency, die uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis für Neuseeland, ohnehin eher ein positives Nebenprodukt.“ Die langjährige Erfahrung des Einwanderungsberaters hat zudem noch einen ganz anderen Trend gezeigt: „Bislang haben meine Kunden oft die 3 Millionen NZD in passive Anlagen investiert aber darüber hinaus noch weiteres Kapital in private Firmen gesteckt. Das taucht natürlich in keiner Statistik auf. Mit der Investition waren die Kunden im Land und wer dann erst einmal vor Ort ist, findet seine Connections. Ein Unternehmer bleibt halt ein Unternehmer und wird immer irgendwo Geschäfte machen. Nun will die Regierung eben einmal mehr alles regulieren“, berichtet der Einwanderungsberater. Doch wer bringt dann künftig die vielversprechenden Firmen, in die investiert werden kann, mit den ausländischen Unternehmern und Investoren zusammen? „Momentan sieht es so aus, als ob diese Aufgabe ausschließlich New Zealand Trade & Enterprise übernimmt. Das ist eine staatliche Organisation, die dem Ministerium für Wirtschaft unterliegt. Vielleicht wird es da auch Möglichkeiten geben, dass die Investoren, bevor sie ihre Residency bekommen, mit einem Arbeitsvisum nach Neuseeland gehen können, um sich hier auf dem Markt entsprechend umsehen zu können. Aber das ist momentan eine reine Spekulation meinerseits.“ Ob dann den ausländischen Kapitalgebern Listen von Unternehmen vorgelegt werden, in die investiert werden kann oder ob auch eigenständig Firmen gesucht werden können, die dann von NZ Trade & Enterprise für den Visaantrag genehmigt werden müssen, steht noch nicht fest. „Vielleicht wird es eine Mischung aus beiden Varianten sein“, vermutet Peter Hahn.
Status Quo
Die Regierung schließt die beiden bisherigen Investor Kategorien bereits zum 27. Juli 2022. „Das ist natürlich wieder einmal eine sehr kurzfristige Ankündigung und den bisherigen Antragstellern gegenüber, keine besonders faire Handhabe“, ärgert sich Peter Hahn sichtlich. Er konnte für zwei seiner Kunden über Nacht noch die nötigen Papiere einreichen, damit ihre Anträge unter der alten Kategorie und den bisherigen Regeln bearbeitet werden. „Bei einem Kunden bekommen wir das jedoch nicht hin. Wenn man plötzlich anstelle von vier Monaten, in denen man die Unterlagen einreichen kann, nur noch eine Woche hat, ist das leider manchmal unmöglich“, so der Einwanderungsberater genervt. Für alle weiteren Interessierten kommt dann nur noch die neue Active Investor Plus Kategorie in Frage, die am 19. September 2022 öffnet.
Künftige Aussichten für Investoren
„Auch wenn das alles auf den ersten Blick vielleicht nach einer Verschlechterung aussieht, kann die neue Investor Kategorie für künftige Investoren durchaus interessant sein!“, gibt der Immigrationsberater noch mit auf den Weg. „Die meisten meiner Kunden sind ohnehin keine Freunde von Börsenanlagen, sondern eher flexibel unterwegs. Einer hat einen Organic Store aufgekauft, ein anderer eine Bäckerei, mancher Investor hat sein Kapital in Obstplantagen gesteckt, andere in Goldminen. Wer erst einmal vor Ort ist und neue Geschäftsbeziehungen schließen kann, sich neu vernetzt hat, für den birgt das neue Visum auch große Chancen“, so Peter Hahn. „Was ich mir vorstellen kann ist, dass so ein Einwanderungsverfahren über die neue Active Investor Plus Kategorie allerdings etwas aufwendiger und langfristiger sein könnte als bisher“, resümiert der Fachmann.
Sobald das gesamte neue Regelwerk zur neuen Investor Kategorie veröffentlicht wird, gibt es bei Peter Hahn & Associates alle weiteren Details zum Nachlesen.